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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96   

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https://dejure.org/1996,6395
VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96 (https://dejure.org/1996,6395)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1996 - 11 S 676/96 (https://dejure.org/1996,6395)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1996 - 11 S 676/96 (https://dejure.org/1996,6395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96
    Ob dies der Fall ist, richtet sich, wenn es sich - wie vorliegend - um die Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes gegenüber einem Ausländer handelt, allein danach, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme tatsächlich gestützt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 155/90 - NVwZ 1993, 276; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.3.1995 - A 13 S 571/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - A 13 S 571/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96
    Ob dies der Fall ist, richtet sich, wenn es sich - wie vorliegend - um die Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes gegenüber einem Ausländer handelt, allein danach, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme tatsächlich gestützt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 155/90 - NVwZ 1993, 276; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.3.1995 - A 13 S 571/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1994 - A 12 S 187/93

    Erstreckung des Rechtsmittelausschlusses des AsylVfG 1992 § 78 Abs 1 S 1 auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1996 - 11 S 676/96
    Der Ausschluß der Beschwerde in § 80 AsylVfG für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz gilt zwar - wie sich aus der Übergangsvorschrift des § 87 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG ergibt - auch für die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG nach bisher geltendem Recht zu Ende zu führenden Verwaltungsverfahren, wenn die gerichtliche Entscheidung nach Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1992 am 1.7.1992 verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.8.1994 - A 12 S 187/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 11 S 2492/07

    Asylbewerber; Änderung der Wohnsitzauflage keine asylverfahrensrechtliche

    Hinsichtlich der von dem Kläger bei sachdienlicher Auslegung seines Begehrens der Sache nach allein angefochtenen Wohnsitzauflage war eine ausländerrechtliche Streitigkeit gegeben, weil diese Wohnsitzauflage von der Beklagten gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG verfügt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.1996 - 11 S 676/96 - VBlBW 1996, 310) und, nach Abschluss des Asylverfahrens und dem Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG), auch nur auf dieser - ausländerrechtlichen - Grundlage verfügt werden konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 13 S 2408/95

    Widerruf einer Asylberechtigung und der darauf beruhenden Aufenthaltserlaubnis

    Die Frage, ob eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt, beantwortet sich in Anfechtungssachen jedoch danach, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde die Maßnahme tatsächlich gestützt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1992, NVwZ 1993, 276; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.1996 - 11 S 676/96 -, VBlBW 1996, 310).
  • VG Sigmaringen, 15.10.2001 - 3 K 1451/01

    Sicherheitsleistung für Abschiebungskosten - Sofortvollzug

    Zwar ist der Antragsteller Asylbewerber, die Frage, ob eine Entscheidung nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt, beantwortet sich jedoch danach, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde die Maßnahme tatsächlich gestützt hat ( vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 6.97 - , DVBl. 1998, 234 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.1996 - 11 S 676/96 zur Anwendung des § 80 AsylVfG, in dem es auch darauf ankommt, ob eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz vorliegt).
  • VG Karlsruhe, 14.11.2001 - 10 K 2323/01

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit - Unterbrechungen

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg spricht bei der Aufenthaltsbeendigung von Asylbewerbern, denen trotz Ablehnung des Antrags aus asylverfahrensunabhängigen Gründen der weitere Aufenthalt ermöglicht worden war, von der Zulässigkeit einer Abschiebungsandrohung "durch die Ausländerbehörden" (s. B. v.16.05.1996 - 11 S 676/96 -).
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